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ASGG § 11 a

BetriebswichtigesARD 4711/38/96 Heft 4711 v. 12.1.1996

(ASGG § 11 a) Die Entscheidung über die Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit hat unter Beiziehung der fachkundigen Laienrichter zu erfolgen. OGH 8 Ob A 294/95 v. 14.09.1995.

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