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StGG Art. VI

BetriebswichtigesARD 4711/36/96 Heft 4711 v. 12.1.1996

(StGG Art. VI) Der Konkurrenzschutz, der durch die in § 5 Salzburger Krankenanstaltenordnung angeordnete Bedarfsprüfung für bereits bestehende private, erwerbswirtschaftlich geführte Krankenanstalten untereinander bewirkt wird, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar. VfGHG-193/94,G-194/94,G-195/94 undG-196/94 v. 03.12.1994.

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