(ASVG § 175 Abs. 2 Z. 2) Ein Arztweg, um einen mitversicherten Angehörigen zum Arzt zu begleiten, steht nicht unter Unfallversicherungsschutz.
OGH 10 Ob S 178/95 v. 19.09.1995
Gemäß § 175 Abs. 2 Z. 2 ASVG sind Arbeitsunfälle auch Unfälle auf einem Weg von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder Wohnung zu einer Untersuchungs- oder Behandlungsstelle (wie freiberuflich tätiger Arzt, Ambulatorium, Krankenanstalt) zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe (§ 135 ASVG), Zahnbehandlung (§ 153 ASVG) oder der Durchführung einer Vorsorge-(Gesunden-)untersuchung (§ 132b ASVG) und anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeits-(Ausbildungs-)stätte oder zur Wohnung, sofern dem Dienstgeber die Stätte der Untersuchung bzw. Behandlung bekanntgegeben wurde; ferner auf dem Weg von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder von der Wohnung zu einer Untersuchungsstelle, wenn sich der Versicherte der Untersuchung auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer Anordnung des Versicherungsträgers oder des Dienstgebers unterziehen muß, und anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeits-(Ausbildungs-)-stätte oder Wohnung.