Die Geltendmachung überhöhter Kosten in einem Aufforderungsschreiben von rund 19 % ist zumindest dann nicht disziplinär, wenn sich diese Kosten aus Schriftsatzmustern in Mustersammlungen sowie Vorlagen in Anwaltsprogrammen ergeben.
20 Ds 6/25z
Die Geltendmachung überhöhter Kosten in einem Aufforderungsschreiben von rund 19 % ist zumindest dann nicht disziplinär, wenn sich diese Kosten aus Schriftsatzmustern in Mustersammlungen sowie Vorlagen in Anwaltsprogrammen ergeben.
20 Ds 6/25z
