Bindungswirkung besteht nur für den Spruch und die tragenden Gründe der Entscheidung des VwGH, nicht aber für obiter dicta.
Ra 2025/06/0189
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Bindungswirkung besteht nur für den Spruch und die tragenden Gründe der Entscheidung des VwGH, nicht aber für obiter dicta.
Ra 2025/06/0189
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
