Die Teilhaber einer Gemeinschaft können verbindlich eine Vereinbarung über die Fortsetzung der Gemeinschaft eingehen und dadurch auf die Geltendmachung des Teilungsanspruchs verzichten.
Die Teilhaber einer Gemeinschaft können verbindlich eine Vereinbarung über die Fortsetzung der Gemeinschaft eingehen und dadurch auf die Geltendmachung des Teilungsanspruchs verzichten.
