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Zur Überwachungspflicht der Rechtsanwaltskammer

RechtsprechungJudikaturEric Heinke, Thomas HöhneAnwBl 2023/164AnwBl 2023, 335 - 337 Heft 5 v. 26.4.2023

Die in § 23 Abs 2 Satz 2 RAO normierte Überwachungspflicht der Rechtsanwaltskammer (RAK) ist kein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB zugunsten des Mandanten. Die Verpflichtung der RAK zur Überwachung ihrer Mitglieder (§ 23 Abs 2 RAO) dient nicht dem Schutz der Mandanten.

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