Bei der Verwendung von ChatGPT und anderen AI Tools stellt sich in der Praxis auch die Frage, inwieweit hier urheberrechtliche Implikationen greifen. Ist das Trainieren einer AI oder die Nutzung der Ergebnisse ein Urheberrechtsverstoß?
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.