Die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erfordert nicht nur ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, sondern auch eine mehrjährige praktische Ausbildung samt Rechtsanwaltsprüfung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erbringen daher hoch qualifizierte Leistungen, die auch einen entsprechenden Wert haben: unmittelbar für den Betroffenen, dessen Recht abgesichert oder durchgesetzt wird oder der vor Inanspruchnahme geschützt wird, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, indem die Rechtsanwaltschaft durch ihre Tätigkeit wesentlich zum Funktionieren des Rechtsstaates beiträgt.