Die Eignung eines Falsifikats, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um echtes Geld, ist eine Rechtsfrage.
14 Os 132/21z
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Eignung eines Falsifikats, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um echtes Geld, ist eine Rechtsfrage.
14 Os 132/21z
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.