Generell in Strafverfahren, insbesondere in Suchtmittelverfahren, sind die Nebenfolgen einer Verurteilung in Form von verwaltungsbehördlichen Eingriffen für betroffene Personen oft schwerwiegend. Betreffend die Lenk- und Gewerbeberechtigung sowie Reisepass/Personalausweis erfolgt daher ein lautstarker Appell zur vermehrten Beantragung des § 44 Abs 2 StGB.
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