Der EuGH hat am 12. 1. 2023 im Vorlageverfahren C-395/21 , D.V ., zu einer Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher entschieden.
Nach Auffassung des EuGH, genügt eine solche Vereinbarung, die sich nach dem Zeitaufwand richtet, ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit