Im Rahmen eines Optionen-Modells können Sie sich innerhalb eines Jahres nach der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für eine Einbeziehung in das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) entscheiden.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.