Mit der Entscheidung des Rates 2019/1754 wurde der Beitritt der EU zum Genfer Akt, Teil des Lissabon-Abkommens, genehmigt. Das Lissabon-Abkommen ist eine spezielle Abmachung iS der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ). Sieben EU-Mitgliedstaaten (MS) waren bereits Teil des Lissabon-Abkommens, das nur Staaten den Beitritt erlaubt. Der Genfer Akt ermöglichte nun auch der EU den Beitritt. Daraufhin erstellte die Kommission einen Vorschlag zum Beitritt und der Rat genehmigte dies in Art 1 der Entscheidung 2019/1754.