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Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2019/1754 - Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben - Art 3 Abs 1 AEUV - Ausschließliche Zuständigkeit der Union - Art 207 AEUV - Gemeinsame Handelspolitik - Handelsaspekte des geistigen Eigentums - Art 218 Abs 6 AEUV - Initiativrecht der Europäischen Kommission - Abänderung des Kommissionsvorschlags durch den Rat der Europäischen Union - Art 293 Abs 1 AEUV - Anwendbarkeit - Art 4 Abs 3, Art 13 Abs 2 und Art 17 Abs 2 EUV - Art 2 Abs 1 AEUV - Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, des institutionellen Gleichgewichts und der loyalen Zusammenarbeit

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2023/88AnwBl 2023, 166 Heft 3 v. 3.3.2023

Mit der Entscheidung des Rates 2019/1754 wurde der Beitritt der EU zum Genfer Akt, Teil des Lissabon-Abkommens, genehmigt. Das Lissabon-Abkommen ist eine spezielle Abmachung iS der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ). Sieben EU-Mitgliedstaaten (MS) waren bereits Teil des Lissabon-Abkommens, das nur Staaten den Beitritt erlaubt. Der Genfer Akt ermöglichte nun auch der EU den Beitritt. Daraufhin erstellte die Kommission einen Vorschlag zum Beitritt und der Rat genehmigte dies in Art 1 der Entscheidung 2019/1754.

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