Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden, sind Unternehmen durch das seit 1. 1. 2017 gültige Finanzmarkt-Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, ihre Geschäftspartner akribisch zu durchleuchten.
Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden, sind Unternehmen durch das seit 1. 1. 2017 gültige Finanzmarkt-Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, ihre Geschäftspartner akribisch zu durchleuchten.