Seit nunmehr fast zwei Jahren fordert der ÖRAK eine Anpassung des Rechtsanwaltstarifs gem § 25 RATG. Die letzte Anpassung erfolgte 2015 mit Wirksamkeit 1. 1. 2016. Der Wertverlust aufgrund der seither eingetretenen Inflation beträgt inzwischen mehr als 25 %.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.