vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Konkretisierung des Klagebegehrens iZm wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsbegehren

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/42AnwBl 2023, 97 - 98 Heft 2 v. 7.2.2023

1. Gem § 226 Abs 1 ZPO hat die Klage ein bestimmtes Begehren zu enthalten. Ein bestimmtes Begehren hat zur Voraussetzung, dass ihm der Gegenstand, die Art, der Umfang und die Zeit der geschuldeten Leistung oder Unterlassung zu entnehmen sind. Die Unterlassungspflicht muss so deutlich gekennzeichnet sein, dass ihre Verletzung gem § 355 EO exekutiv getroffen werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!