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Leistungsverpflichtung ist nicht Leistung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/228AnwBl 2022, 420 Heft 9 v. 5.9.2022

Für den Ausschluss des Verfalls gem § 20a Abs 2 StGB idgF reicht es - anders als nach § 20a Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2010/108 betreffend die Abschöpfung der Bereicherung - nicht hin, dass sich der Angeklagte zur Befriedigung der zivilrechtlichen Ansprüche aus den Taten (nur) in einem vollstreckbaren Notariatsakt iSd § 1 Z 17 EO verpflichtet hat.

15 Os 128/21v

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