vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Zinsminderung wegen Pandemie bei Rechtsanwaltskanzlei

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2022/230AnwBl 2022, 420 Heft 9 v. 5.9.2022

Im vorliegendem Fall konnte und durfte das Bestandobjekt vertragsgemäß als Rechtsanwaltskanzlei genutzt werden. Die Kanzlei war zwar im strittigen Zeitraum von den Mandanten der Bekl nicht besucht und vom Geschäftsführer der Bekl und seinen Mitarbeiterinnen nur fallweise genutzt worden, dies jedoch nicht aufgrund pandemiebedingter behördlicher Maßnahmen oder Anordnungen, sondern aufgrund der unternehmerischen Entscheidung des Geschäftsführers der Beklagten. Dass die weitgehende Schließung der Kanzlei aus der Erwägung heraus erfolgte, die Ansteckungsgefahr mit COVID-19 zu verringern oder aufgrund dringlicher behördlicher Empfehlungen ("Schutz vulnerabler Gruppen") oder behördlicher Maßnahmen (zB Abstandsregel), hat die Beklagte nicht vorgebracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!