Vor über 20 Jahren hielt ich im Rahmen eines Ausbildungsseminars für Laienrichter aus dem Handelsstand ein Referat über Tatsachen im Allgemeinen und deren Feststellung bei Gericht. Meine These war damals, dass alles Recht letztlich Sachverhalt ist.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.