Die Europäische Kommission hat im Mai 2022 einen Vorschlag zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch im Hinblick auf verschiedene Internetdienste vorgelegt. Kern der neuen Regelung sind zeitlich befristete Anordnungen gegenüber Diensteanbietern, die ermöglichen, dass bekanntes oder neues Material zu sexuellem Kindesmissbrauch durch spezifische Suchprogramme