Die gleichzeitige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar ist in Österreich unzulässig. Anhand der rezenten Einführung des Anwaltsnotariats in Liechtenstein untersucht dieser Beitrag, ob diese Unvereinbarkeit auch die notarielle Tätigkeit als österreichisch-liechtensteinischer Anwaltsnotar erfasst. Unter Berücksichtigung des Unionsrechts wird zudem geprüft, inwieweit ein (österreichisch-)liechtensteinischer Anwaltsnotar in Österreich anwaltlich und notariell tätig werden darf. (FN )