Keine Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht durch das Vorbringen in einem Antrag auf Entziehung der Verfahrenshilfe, der Mandant sei inzwischen wieder berufstätig
20 Ds 15/21t
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Keine Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht durch das Vorbringen in einem Antrag auf Entziehung der Verfahrenshilfe, der Mandant sei inzwischen wieder berufstätig
20 Ds 15/21t
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.