Die unverheirateten Eltern der Minderjährigen trennten sich bereits vor ihrer Geburt. Die inzwischen vierjährige Minderjährige lebte von Beginn an bei ihrer allein obsorgeberechtigten Mutter. Beide Eltern haben eine schwierige Kindheit und Jugend hinter sich, die in psychischen Belastungen nachwirkt. Beide arbeiten mit verschiedenen Hilfsangeboten an ihren eigenen Defiziten, um ihrer Tochter das bestmögliche familiäre Umfeld bieten zu können. Nachdem der Vater mit - letztlich nicht bestätigten - Misshandlungsmeldungen gegen die Mutter zwei Polizeieinsätze ausgelöst hatte, die die Minderjährige sehr belasteten, beantragte die Mutter deshalb die Aussetzung der Kontakte zum Vater.