Zahlreiche Diskussionen gab es rund um das Sterbeverfügungsgesetz, das seit 1. 1. 2022 in Kraft ist und die Beihilfe zum Suizid in Verbindung mit dem ebenfalls geänderten § 78 StGB neu regelt (BGBl I 2021/242). Notwendig wurde das aufgrund eines 2020 ergangenen Erkenntnisses des VfGH. Die konkrete Neugestaltung war Gegenstand eines intensiven und hoch strittigen politischen Diskurses. Die endgültige Regelung ist der Versuch eines möglichst ausgewogenen Kompromisses zwischen den diametral auseinandergehenden Positionen.