Die Europäische Union ist am 29. 8. 2022 dem Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ("Haager Urteilsübereinkommen") beigetreten.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.