Das Herbeiführen des Eindrucks, ein Dauersubstitut einer Rechtsanwaltskanzlei sei deren Gesellschafter, ist disziplinär.
20 Ds 20/21b
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Das Herbeiführen des Eindrucks, ein Dauersubstitut einer Rechtsanwaltskanzlei sei deren Gesellschafter, ist disziplinär.
20 Ds 20/21b
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