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Kostenersatz des Privatbeteiligten: Schuldspruch und Zuspruch maßgebend für Bemessungsgrundlage

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/257AnwBl 2022, 498 Heft 10 v. 3.10.2022

Es kann bei der Wahl der korrekten Bemessungsgrundlage für den Kostenersatzanspruch des Privatbeteiligten nur auf jene Straftat abgestellt werden, derentwegen der Angeklagte verurteilt wurde und wegen der letztlich der Zuspruch erfolgte.

22 Bs 284/21g

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