Sinn und Zweck des Vertrags zwischen Rechtsanwalt und Mandanten liegen darin, dem Mandanten zur bestmöglichen Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung zu verhelfen und diesen vor Nachteilen zu schützen. Dieser Schutzzweck erschöpft sich aber iZm der Einleitung und der Führung eines Rechtsstreits nicht nur im Rechtsstreit selbst, sondern umfasst auch die Vermeidung von Nachteilen, die vorhersehbar mit der Führung und insbesondere mit dem Verlust des Prozesses verbunden sein können. Das gebietet auch die Aufklärung des Mandanten, wenn eine Prozessführung aussichtslos erscheint.