vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederkehrende Begehung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/204AnwBl 2021, 422 Heft 9 v. 7.9.2021

Gewerbsmäßigkeit verlangt neben bestimmten objektiven Kriterien die Absicht des Täters, sich durch die wiederkehrende Begehung einer "Tat" eine längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen. Eine fortlaufende Verwertung der Beute aus einer einzigen Tat wird dem Begriff der Gewerbsmäßigkeit nicht gerecht.

15 Os 85/20v

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!