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Gesamtreform des Exekutionsrechts

Im GesprächAufsatzFranz MohrAnwBl 2021/194AnwBl 2021, 388 - 390 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

Am 1. 7. 2021 ist eine umfassende Reform des Exekutionsrechts in Kraft getreten (BGBl I 2021/86). Die wesentliche legistische Arbeit ist über den Schreibtisch von Hon.-Prof. Dr. gegangen, der seit über drei Jahrzehnten die Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im BMJ leitet. Für den ÖRAK schildert er, warum eine Reform des Exekutionsrechts längst überfällig war.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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