Am 1. 7. 2021 ist eine umfassende Reform des Exekutionsrechts in Kraft getreten (BGBl I 2021/86). Die wesentliche legistische Arbeit ist über den Schreibtisch von Hon.-Prof. Dr. gegangen, der seit über drei Jahrzehnten die Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im BMJ leitet. Für den ÖRAK schildert er, warum eine Reform des Exekutionsrechts längst überfällig war.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.