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Gesamtreform des Exekutionsrechts

Wichtige InformationenAufsatzChristian MoserAnwBl 2021, 295 - 297 Heft 6 v. 27.5.2021

Am 1. 7. 2021 tritt eine umfassende Reform des Exekutionsrechts in Kraft (BGBl I 2021/86), mit der eine Effizienzsteigerung des Exekutionsverfahrens zur Einbringung von Forderungen erreicht und verbesserte Schnittstellen zum Insolvenzrecht geschaffen werden sollen.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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