Ein Strafausspruch ist rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht von einem falschen Strafrahmen ausging, mag auch die ausgesprochene Sanktion innerhalb des zutreffenden Rahmens liegen.
11 Os 65/20y
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ein Strafausspruch ist rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht von einem falschen Strafrahmen ausging, mag auch die ausgesprochene Sanktion innerhalb des zutreffenden Rahmens liegen.
11 Os 65/20y
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