Es sind für eine Aufteilung der Abfertigung mehrere Varianten vorstellbar und zulässig: (1) Aufteilung auf jenen Zeitraum, der den in der Abfertigung enthaltenen Monatsentgelten entspricht, oder (2) Zuschussrechnung zur Erhaltung des früheren monatlichen Durchschnittseinkommens oder (3) schlechthin die Verteilung auf ein Jahr oder auf einen sonstigen längeren Zeitraum bis hin zu einem Zeitraum, der der statistischen Lebenserwartung des Unterhaltspflichtigen entspricht.