Verfahrensbezogene Vorkehrungen sind individualisierte Maßnahmen, um Barrieren aller Art in sämtlichen Phasen eines Gerichtsverfahrens zu minimieren. Sie umfassen die notwendigen und angemessenen Änderungen und Anpassungen, insb Assistenz und Unterstützung, die eine Person auf Basis ihrer (Lebens-)Umstände braucht, um gleichberechtigt Zugang zu Behörden oder Gerichten zu haben.