vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Akteneinsicht im Disziplinarverfahren - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen abgewiesenen Delegierungsantrag

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2021/260AnwBl 2021, 536 - 537 Heft 10 v. 12.10.2021

Dem Disziplinarbeschuldigten steht das Recht auf Akteneinsicht (auch) hinsichtlich des Schlussberichts des Untersuchungskommissärs zu. Eine Verpflichtung des Disziplinarrats, dem Disziplinarbeschuldigten den Abschlussbericht des Untersuchungskommissärs zur Stellungnahme zuzustellen, besteht hingegen nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!