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Rechtzeitigkeit eines im bezirksgerichtlichen Verfahren eingebrachten vorbereitenden Schriftsatzes sowie Ersatz der angefallenen Kosten

RechtsprechungJudikaturRia KuceraAnwBl 2020/58AnwBl 2020, 156 Heft 2 v. 24.1.2020

Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im bezirksgerichtlichen Verfahren eingebrachte vorbereitende Schriftsätze sind iSd § 257 Abs 3 ZPO dann rechtzeitig eingebracht und zu honorieren, wenn das Gericht die Zustellung an eine unvertretene Partei spätestens eine Woche vor der vorbereitenden Tagsatzung hätte vornehmen können, auch wenn die/der zuständige Richter/in auf Grund ihrer/seiner durch eine Doppelplanstelle bedingte Abwesenheit die Zustellung nicht rechtzeitig anweisen konnte.

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