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Bestrittene Honorarforderung

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2020/321AnwBl 2020, 713 - 714 Heft 12 v. 27.11.2020

Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts darüber, mit welchen Kosten außergerichtlichen Einschreitens ein Verfahrensbeholfener bei Gewährung der Verfahrenshilfe zu rechnen hat.

Ein Rechtsanwalt hat auch bei einer - nicht unverzüglich - bestrittenen Honorarforderung die bei ihm zugunsten des Mandanten eingegangenen Geldbeträge unverzüglich auszufolgen oder nach § 1425 ABGB bei Gericht zu hinterlegen.

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