Der § 40 RL-BA 2015 regelt die Kanzleiführung und in seiner neuen Fassung die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung. Die bisherige Regelung wies einige Unklarheiten auf und wurde in der Vertreterversammlung am 25. 9. 2020 geändert. Dr. , die Vorsitzende des AK IT und Digitalisierung, sowie MMag. und MMag. Dr. vom Legal Tech Hub Vienna (LTHV) erläutern die zu beachtenden berufsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang mit Cloud-Technologie.