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Säumnisbeschwerde zur Durchsetzung der Erledigung eines Rückzahlungsantrags

RechtsprechungJudikaturFranz Philipp SutterAnwBl 2020/263AnwBl 2020, 587 - 588 Heft 10 v. 5.10.2020

Wenn einem Antrag auf Rückzahlung nach § 239 BAO nicht durch den Realakt der Rückzahlung entsprochen wird, bedarf es eines das Anbringen erledigenden Bescheides. Ergeht ein solcher nicht und kommt es nach Maßgabe des § 284 Abs 3 BAO zum Übergang der Zuständigkeit auf das Verwaltungsgericht, hat das Verwaltungsgericht - bei Bestehen eines entsprechenden Rückzahlungsanspruches und unter Beachtung der Ermessensregelung des § 239 Abs 2 BAO - auszusprechen, dass der betreffende Betrag zurückzuzahlen ist.

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