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Kundmachung der Änderung des § 7 der Satzung Teil B 2018

Wichtige InformationenAufsatzUrsula KochAnwBl 2019, 431 Heft 7 und 8 v. 12.7.2019

Auf Initiative der im ÖRAK eingerichteten Arbeitsgruppe der Rechtsanwaltsanwärter wurde § 7 der Satzung Teil B 2018 geändert. Künftig soll eine Beitragsermäßigung bei Ersteintragung in der Versorgungseinrichtung Teil B für insgesamt zweimal zwölf Kalendermonate möglich sein.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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