vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsbelehrung muss nicht auf Lehrmeinungen eingehen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/150AnwBl 2019, 362 Heft 6 v. 27.5.2019

Die schriftliche Rechtsbelehrung hat nur eine Darlegung von Rechtsbegriffen zu enthalten, ohne dabei auf Judikaturbeispiele oder unterschiedliche Rechtsmeinungen in Schrifttum und Lehre einzugehen.

12 Os 70/18p

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!