Im Rahmen eines Optionen-Modells können Sie sich innerhalb eines Jahres nach der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte oder in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte für eine Einbeziehung in das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) entscheiden.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.