Räumt ein Medienunternehmen im Rahmen eines Zeitungsabos seinen Print-Abonnenten ohne Aufpreis zum (teureren) Print-Abo bei Registrierung einen Gratis-Zugang zur Online-Ausgabe ein und erwächst ihm daraus kein nennenswerter Zusatz-Aufwand, so kann im Hinblick auch auf die Interessenlage der Kunden kein Teil des im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verlangten Printabonnementpreises der Zugänglichmachung der Online-Ausgabe zugerechnet werden, sodass schon deshalb das Entgelt für das Zeitungsabo zur Gänze mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % zu versteuern ist.