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Tätige Reue (§ 167 StGB)

StrafrechtAufsatzMag. Mario SchmiederAnwBl 2016/312AnwBl 2016, 312 - 314 Heft 6 v. 9.7.2016

Normen: § 167 StGB; § 82 GmbHG; § 153 StGB; § 151 Abs 3 StGB; § 1323 ABGB

Schlagwörter:

Mehrheits- Minderheitsgesellschafter; Ausschüttungsverbot; Strafbarkeit; Freiwilligkeit Schadensgutmachung; innere Umkehr; Selbstanzeige; Restitution; Strafaufhebung; Folgeschäden; Haftung

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