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Werturteile sind nur dann durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn sie auf ein im Kern wahres Tatsachensubstrat zurückgeführt werden können und die Äußerung nicht überschießend ist.

Rechtsprechung - DisziplinarrechtRechtsanwaltn. n.AnwBl 2016/8448AnwBl 2016, 358 - 359 Heft 6 v. 9.7.2016

Entscheidung: OGH 9.11.2015, 22 Os 5/15y

Normen: § 9 Abs 1 RAO; § 2 RL-BA 1977; § 17 RL-BA 2015; Art 10 MRK

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