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Europäische ErbrechtsVO - Die Zuständigkeiten für internationale Erbfälle nach der EU-Erbrechtsverordnung

ErbrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübnerAnwBl 2016/243AnwBl 2016, 243 - 253 Heft 5 v. 29.5.2016

Normen: § 106 JN; § 9 IPRG; § 27a JN; § 28 Abs 1 IPRG; § 150 AußStrG; § 77 JN idF ErbRÄG 2015; § 143 AußStrG; § 107 JN idF ErbRÄG 2015; EuErbVO; EuEheVO

Schlagwörter:

Erbrecht; Erbe; bewegliches Vermögen; Nachlass; internationale Zuständigkeit; Zuständigkeitsbestimmungen; gewöhnlicher Aufenthalt; Aufenthaltsdauer; Verfahrenseinlassung; Rechtswahl; Erblasser

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