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Der Gender Code - Auf dem Weg zu einer Kultur der Selbstverständlichkeit

RechtsanwaltAufsatzDr. Birgit SpießhoferAnwBl 2013, 132 - 138 Heft 3 v. 1.3.2013

Normen: Art 3 Abs 2 dGrundG; dAGG

Schlagwörter:

Frauen; Rechtsanwältin; Gleichberechtigung; Ehrenkodex; Selbstverständlichkeit;

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