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Einstweilige Maßnahme der Überwachung der Kanzleiführung

RechtsanwaltJudikaturDr. Eduard Klingsbigl, RA (Anmerkung)AnwBl 2012/8327AnwBl 2012, 447 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz geht mit ihrer Disziplinarentscheidung der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine einstweilige Maßnahme in Form der Überwachung der Kanzleiführung eines Rechtsvertreters zulässig ist. Hat eine Beschwerde dagegen aufschiebende Wirkung?

Rechtsgrundlagen: § 19 DSt

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