Zusammenfassung: Die erkennende Instanz geht mit ihrer Disziplinarentscheidung der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine einstweilige Maßnahme in Form der Überwachung der Kanzleiführung eines Rechtsvertreters zulässig ist. Hat eine Beschwerde dagegen aufschiebende Wirkung?
Rechtsgrundlagen: § 19 DSt