Zusammenfassung: Mit ihrem Beitrag sprechen die Autoren die neue RL 2011/82/EU , die die grenzüberschreitende Ausforschung von Verkehrssündern erleichtern soll, an, wobei ausschließlich Geschwindigkeitsübertretungen, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens sowie die rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst werden.